Risikoabschätzung
bei Legionellen in München
§ 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Risikoabschätzung nach § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung für Trinkwasser-Installationen in München und der Region Oberbayern
Unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene erstellen für Sie bundesweit hochwertige sowie rechtssichere Risikoabschätzungen für Trinkwasser-Installationen nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der UBA-Empfehlung.
Risikoabschätzung bei Legionellen in München
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml im Trinkwasser für den mikrobiologischen Indikatorparameter Legionellen (Legionella spec.) erreicht, so hat der Betreiber der Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasser-Installation durchzuführen.
Neben der Risikoabschätzung sind zudem unverzüglich Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für die Legionellen-Kontamination sowie eine weitergehende Untersuchung auf den Parameter Legionellen durchzuführen.
Haben Sie Legionellen im Trinkwasser? Wir erstellen Risikoabschätzungen nach § 51, Abs. 1 TrinkwV für München und der Region Oberbayern
Zur Ursachenklärung und Beseitigung eines Legionellenbefalls im Trinkwasser von Gebäuden erstellen unsere VDI / DVQST -zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene Risikoabschätzungen nach § 51, Abs.1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2012) für Trinkwasser-Installationen in dem Großraum München und der gesamten Region Oberbayern.
Unter den nachfolgenden Kontaktdaten beraten wir Sie kompetent und kostenfrei zu unseren bundesweiten Leistungen
Ihr persönlicher Ansprechpartner: Herr Dipl.-Biol. Hartmut Lang
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene (ö.b.u.v.S.)
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Risikoabschätzung nach § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung bei Legionellen in München und der Region Oberbayern
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Unsere erfahrenen Sachverständige für Trinkwasserhygiene erstellen auch in Ihrer Region Risikoabschätzungen für Trinkwasser-Installationen nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser gemäß § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
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