Risikoabschätzung
bei Legionellen in Köln
§ 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Risikoabschätzung nach § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung für Trinkwasser-Installationen in Köln
Unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene erstellen für Sie bundesweit hochwertige sowie rechtssichere Risikoabschätzungen für Trinkwasser-Installationen nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der UBA-Empfehlung 2012.
Risikoabschätzung bei Legionellen in Köln
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml im Trinkwasser für den mikrobiologischen Indikatorparameter Legionellen (Legionella spec.) erreicht, so hat der Betreiber der Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasser-Installation durchzuführen.
Neben der Risikoabschätzung sind zudem unverzüglich Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für die Legionellen-Kontamination sowie eine weitergehende Untersuchung auf den Parameter Legionellen durchzuführen.
Haben Sie Legionellen im Trinkwasser? Wir erstellen Risikoabschätzungen nach § 51. Abs. 1 TrinkwV für Köln, Leverkusen, Neuss und dem Großraum Köln
Zur Ursachenklärung und Beseitigung eines Legionellenbefalls im Trinkwasser von Gebäuden erstellen unsere VDI / DVQST- zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene professionelle Risikoabschätzungen nach §51, Abs.1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2012) für Trinkwasser-Installationen in Köln, Leverkusen, Neuss und dem Großraum Köln.
Wir sind persönlich für Sie da!
Unter den nachfolgenden Kontaktdaten beraten wir Sie kompetent und kostenfrei zu unseren bundesweiten Leistungen
Ihr persönlicher Ansprechpartner: Herr Dipl.-Biol. Hartmut Lang
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene (ö.b.u.v.S.)
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Risikoabschätzung nach § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung bei Legionellen in Köln, Leverkusen, Neuss und dem Großraum Köln
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