Risikoabschätzung

bei Legionellen im Trinkwasser

§ 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung

Deutschlandweit - unabhängig - zertifiziert!

Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordung


Wird in einer Trinkwasserinstallation der in Anlage 3, Teil II  Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgeführte technische Maßnahmenwert für den mikrobiellen Parameter Legionellen (Legionella spec.) mit einem Wert von 100 KBE/100 ml in einer Trinkwasseruntersuchung erreicht oder überschritten, so hat der Betreiber unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erstellen.

 

Neben der Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung in Form eines Gutachtens sind unverzüglich Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für den Legionellen-Befall sowie weitergehende Untersuchungen auf Legionellen nach dem Arbeitsblatt DVGW W 551 durchzuführen. 

Welche weiteren Vorgaben gelten für eine Risikoabschätzung?

Die Risikoabschätzung nach Vorgabe der Trinkwasserverordnung hat unter folgenden Anforderungen zu erfolgen:

 

Die Risikoabschätzung ist unter Beachtung der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Empfehlung des Umweltbundesamts "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen" schriftlich durchzuführen.

Die Risikoabschätzung der Trinkwasseranlage ist unverzüglich durch einen qualifizierten Sachverständigen in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erbringen.

Zur Durchführung der Risikoabschätzung hat eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasseranlage zu erfolgen. 

Der Betreiber hat die Risikoabschätzung grundsätzlich unabhängig und weisungsfrei unverzüglich zu erstellen, unabhängig von einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt oder den Ergebnissen mikrobiologischer Nachuntersuchungen.

 

Da in einer Risikoabschätzung auf Legionellen gemäß § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung unter anderen alle möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen, sollte der Sachverständige der Risikoabschätzung auch über ein fundiertes Wissen zu den mikrobiologischen Prozessen in Trinkwassersystemen sowie zu den hieraus möglicherweise resultierenden Infektionsgefahren verfügen.

Bundesweite Erstellung von Risikoabschätzungen bei Legionellen in Trinkwasser-Installationen 

Zur Ursachenklärung und Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen unsere VDI / DVQST - zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene bundesweit individuelle sowie rechtssichere Risikoabschätzungen in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser gemäß § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2025).

Was zeichnen unsere Risikoabschätzungen aus?

Unser Team

Ortsbesichtigung und hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation durch einen VDI / DVQST - zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene mit Zertifikat VDI 6023-1 Kategorie A (geschult nach VDI-MT-6023-4). 

Zeitnahe Erstellung von Risikoabschätzungen durch qualifizierte sowie unabhängige Sachverständige für Trinkwasserhygiene. 

Unsere Risikoabschätzungen

Erstellung hochwertiger und rechtssicherer Risikoabschätzungen in Form eines schriftlichen Gutachtens nach den Prüfkriterien aus der Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA-Empfehlung 2025) und dem Regelwerk VDI/BTGA/ZSVHK 6023 - Blatt 2.

Erfüllung der Anforderungen des Gesundheitsamts und 100 % garantierte Anerkennung der Risikoabschätzung bei allen Gesundheitsämtern. 

Besondere Leistungen inklusive

Festlegung von Probenahmestellen für erforderliche weitergehende Untersuchungen auf Legionellen im Rahmen der Risikoabschätzung. 

Bewertung von mikrobiologischen und chemischen Hygienerisiken für die menschliche Gesundheit.

Wir sind persönlich für Sie da!

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu einer Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen aufgrund eines Legionellenbefalls im Trinkwasser wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Ihr persönlicher Ansprechpartner:  Herr Dipl.-Biol. Hartmut Lang

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene (ö.b.u.v.S.)

VDI/DVQST zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene

DVQST-qualifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
 
Hygiene-Referent für VDI-Wasserhygieneschulungen nach VDI-MT 6023-4

Unsere Qualifikationen


Höchste fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit und persönliche Eignung sind Grundvoraussetzungen für die Qualifikation eines Sachverständigen zur Durchführung von Risikoabschätzungen und der Erstellung von Gutachten. 

   

Neben dem Sachverstand zur Anlagentechnik ist auch ein fundiertes Wissen zu den mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Prozessen in einer Trinkwasseranlage in Verbindung mit umfangreichen Kenntnissen im Sachverständigenwesen für das Aufgabengebiet der Trinkwasserhygiene unerlässlich. 

 
Unsere VDI / DVQST zertifizierten sowie öffentlich bestellten (ö.b.u.v.S) Sachverständigen erfüllen hierzu alle erforderlichen Voraussetzungen und Qualifikationen 

VDI / DVQST- zerfifizierte und ö.b.u.v. Sachverständige Trinkwasserhygiene 

... weitere besondere Qualifikationen für die Durchführung von Risikoabschätzungen in Trinkwasser-Installationen:

Unsere Kontaktdaten

ACUDES Sachverständigenbüro
für Trinkwasserhygiene


Zentrale Geschäftsstelle
Bibliser Straße 14
D- 64653 Lorsch

Web    :   www.risikoabschaetzung-legionellen.de 

Bundesweite Leistungen:

Bundesweite Hotline:     0800 - 000 - 5704   (Anruf kostenfrei)

Telefon :   06251 - 853 44 66 
(Zentrale Geschäftsstelle)
Fax        :   06251 - 94 54 994

Mobil    :   0170 - 993 26 22
(Rufnummer für bundesweite Anfragen)

E Mail  :   [email protected]

Bundesweite Hotline:  0800 - 000 - 5704 

(Anruf kostenfrei)

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Das Zeichen für Sachverstand - wird durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) an hochqualifizierte Sachverständige vergeben