Maßnahmen bei Legionellen-Befall
Erfüllung der gesetzlichen Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung bei einer Legionellen-Kontamination in Trinkwasseranlagen
Wir lassen Sie nicht alleine!
Zur sicheren und vollständigen Erfüllung der Betreiberpflichten unterstützen wir Sie bei der fachgerechten sowie koordinierten Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nach einem Legionellen-Befall in der Trinkwasserinstallation.
Betreiberpflichten sicher und vollständig erfüllen!
Wird im Rahmen einer routinemäßigen Untersuchung der Trinkwasserinstallation auf Legionellen (nach § 31, Abs. 1 TrinkwV) der technische Maßnahmenwert für Legionellen (100 KBE/100 ml) erreicht, so ist der Betreiber der betroffenen Trinkwasseranlage gesetzlich dazu verpflichtet, verschiedene Maßnahmen nach den Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung umzusetzen.
Die Maßnahmen nach einem Legionellen-Befall der Trinkwasser-Installation sind grundsätzlich durch den Betreiber gemäß Trinkwasserverordnung durchzuführen, auch ohne eine vorherige Aufforderung durch das Gesundheitsamt.
Kommt der Betreiber den Handlungspflichten nach Trinkwasserverordnung nicht umfänglich nach, so drohen empfindliche Strafen, eine mögliche Stilllegung der Trinkwasseranlage sowie mögliche Haftungsrisiken gegenüber Dritten.
Untersuchungen zur Ursachenklärung § 51 (1) Pkt. 2
Erstellung einer Risikoabschätzung § 51 (1) Pkt. 3
Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher § 51 (1) Pkt. 4
Maßnahmen an die Behörde melden § 51 (3)
Verbraucher informieren § 52 (3) Pkt. 1+2
Durchführung weitergehende Untersuchung § 13 (1)
Durchführung Nachuntersuchungen § 13 (1)
Erfüllen Sie korrekt Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten nach aktueller Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Unsere VDI / DVQST- zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene erstellen bundesweit Risikoabschätzungen bei einer Legionellen-Kontamination im Trinkwasser gemäß § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nach einem Legionellen-Befall in Trinkwasseranlagen.
Unsere Kontaktdaten
ACUDES Sachverständigenbüro
für Trinkwasserhygiene
Zentrale Geschäftsstelle
Bibliser Straße 14
D- 64653 Lorsch
Web : www.risikoabschaetzung-legionellen.de
Bundesweite Leistungen:
Bundesweite Hotline: 0800 - 000 - 5704
(Anruf kostenfrei)
Telefon : 06251 - 853 44 66
(Zentrale Geschäftsstelle)
Fax : 06251 - 94 54 994
Mobil : 0170 - 993 26 22
(Rufnummer für bundesweite Anfragen)
E Mail : [email protected]
Bundesweite Hotline: 0800 - 000 - 5704
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Telefon: 0170 - 993 26 22
Kontaktformular
Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie uns gerne eine Nachricht zu Ihrem Anliegen zukommen lassen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Vielen Dank!
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Das Zeichen für Sachverstand - wird durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) an hochqualifizierte Sachverständige vergeben